Erfolg für die SVP – Kanton Zug führt Bezahlkarten für Asylbewerber ein

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Eine syrische Frau wartet im Bundesasylzentrum Embrach auf den Asylentscheid. (Foto: SEM © Gerry Amstutz)

An seiner Sitzung vom 21. Februar 2025 hat der Zuger Kantonsrat mit 51 zu 24 Stimmen eine Motion der SVP angenommen, welche die Einführung von Bezahlkarten für abgewiesene und vorläufig aufgenommene Asylbewerber fordert. Nun ist es soweit: Der Kanton Zug führt als erster Kanton in der Schweiz Bezahlkarten für Asylbewerber ein. Damit wird der Zweckentfremdung von Asylsozialhilfegeldern ein Riegel geschoben. Denn solange Wirtschaftsflüchtlinge einfach so Geld nach Hause schicken können, solange floriert das Schlepperwesen und die Migrationsströme in die Schweiz nehmen nicht ab.

Das Asylsystem dient dem Schutz verfolgter Personen. Dennoch zeigt die Praxis, dass Sozialhilfegelder oft nicht dem vorgesehenen Zweck dienen.

Geldtransfers aus staatlichen Sozialleistungen machen in manchen Herkunftsländern bis zu zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus und tragen indirekt zur Finanzierung von Schlepperbanden und kriminellen Netzwerken bei.

In seiner Sitzung vom 21. Februar 2025 hat der Zuger Kantonsrat mit 51 zu 24 Stimmen und damit mit überwiegender Mehrheit beschlossen, dass diesem Missbrauch künftig ein Riegel geschoben wird. Es wurde ein Vorstoss der SVP zur Einführung von Bezahlkarten für abgewiesene Asylbewerber erheblich erklärt, damit wird der Regierungsrat beauftragt, dieses Anliegen umzusetzen.

Die SVP zug bekämpft mit der Bezahlkarte den Missbrauch von Bargeldzahlungen an Asylanten und Asylantinnen

Mit der Einführung von Bezahlkarten ersetzt der Kanton Zug die Bargeldauszahlung durch eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung. Damit wird sichergestellt, dass die gewährte Unterstützung ausschliesslich für den täglichen Bedarf in lokalen Geschäften genutzt werden kann. Ähnliche Systeme haben sich in Deutschland und anderen europäischen Ländern bereits bewährt. Im Wesentlichen bringt dieses System folgende Vorteile:

Weniger Missbrauch: Die Zweckentfremdung für illegale Aktivitäten oder die Weiterleitung ins Ausland wird unterbunden.

Reduzierung von Fehlanreizen: Die Abschaffung von Bargeldleistungen macht die Schweiz für Wirtschaftsflüchtlinge weniger attraktiv.

Verantwortungsvolle Sozialpolitik: Die Unterstützung wird gezielt dort eingesetzt, wo sie benötigt wird – für Nahrung, Kleidung und Hygieneartikel.

Mit diesem Beschluss setzt der Kanton Zug ein klares Zeichen für eine konsequente und verantwortungsbewusste Asylpolitik. Nur durch den grossen und langjährigen Einsatz der SVP konnte dieser Schritt erreicht werden. Die SVP wird sich weiterhin mit Vehemenz gegen den Missbrauch im Asylwesen und die ausufernde Migration von Wirtschaftsflüchtlingen engagieren.

Kantonsrat Michael Riboni
Mitglied Parteileitung

Kantonsrat Gregor Bruhin
Leiter Medien & Kampagnen

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