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Das Energiedepartement UVEK hat der Volksinitiative "Blackout stoppen" einen Gegenvorschlag gegenüber gestellt. Bild Mediathek Parlament

Nuklearforum Schweiz fordert die Aufhebung des Technologieverbotes

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 20. Dezember 2024 die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» eröffnet. Das Nuklearforum Schweiz fordert die Aufhebung des Technologieverbotes und nimmt zu diesem Thema wie folgt Stellung.

Das Nuklearforum Schweiz ist der grösste Verband für Kernenergie in der Schweiz mit rund 600 Mitgliedern. Es setzt sich für eine fundierte Diskussion über die Kernenergie ein und fördert den Wissensaustausch zwischen Fachleuten, Politik und Öffentlichkeit. Das Forum vertritt die Interessen der Schweizer Kernenergiebranche. Und informiert über die Rolle der Kernenergie in einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung. Dabei deckt es alle kerntechnischen Anwendungen ab. Mitglieder sind Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen aus Wissenschaft, Industrie und Wirtschaft. Das Nuklearforum organisiert Veranstaltungen, veröffentlicht Fachpublikationen und beteiligt sich an politischen Debatten. Als zentrale Plattform trägt das Nuklearforum zur Weiterentwicklung der Kerntechnik und zur Akzeptanz der Kernenergie in der Schweiz bei.

    Gemäss der Energiestrategie 2050, die die Schweizer Stimmbevölkerung im Jahr 2017 angenommen hat, war ein schrittweiser Umbau des Energiesystems vorgesehen. Ziel war es, einerseits den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern. Und andererseits aus der Kernenergie auszusteigen. Aktuelle Prognosen gehen aber davon aus, dass der Gesamtstromverbrauch bis 2050 signifikant ansteigen wird. Dass aufgrund der Elektrifizierung von Verkehr und Wärme, Digitalisierung und neuen stromintensiven Technologien wie Künstlicher Intelligenz (KI) . Schätzungen zufolge könnte der Verbrauch von derzeit etwa 62 Terawattstunden (TWh) auf über 90TWh im Jahr 2050 steigen. Der geplante Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugungskapazitäten gestaltet sich zudem schleppend.

    Gemäss der Energiestrategie werden Gaskraftwerke als mögliche Übergangslösung betrachtet, um die Versorgungssicherheit während des schrittweisen Umbaus des Energiesystems zu gewährleisten. Mit der Annahme des Stromgesetzes im Juni 2023 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung allerdings für eine mittelfristig vollständige Dekarbonisierung der Schweiz ausgesprochen. Aufgrund der geopolitischen Lage nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Frühjahr 2022 muss die Versorgung Europas mit Gas ausserdem als unsicher betrachtet werden. Zudem hat die Schweiz im Jahr 2017 das Pariser Übereinkommen ratifiziert und sich gleichsam verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Niveau von 1990 zu halbieren.

    Aus dem vorherig Genannten ergeben sich zahlreiche Zielkonflikte, denen mit einer technologieoffenen Planung unter Einbezug der emissionsarmen Kernkraft wesentlich besser begegnet werden kann. Die Aufhebung des Technologieverbotes ist dazu ein erster wesentlicher Schritt.

      Da neue Kernanlagen einen langen Planungs- und Bauhorizont haben, bleibt der Langzeitbetrieb der bestehenden Schweizer Anlagen für die nächsten Jahre auch mit der Aufhebung des Technologieverbotes zentral. Gemäss geltendem Kernenergiegesetz dürfen die Schweizerischen Kernkraftwerke so lange betrieben werden, wie sie sicher sind. Für die Planung und Realisierung von Massnahmen für den Langzeitbetrieb über 60 Jahre sind hohe Investitionen erforderlich, die mit grossen politischen, regulatorischen oder wirtschaftlichen Risiken verbunden sind. In der Schweiz unterscheiden sich die Fördermechanismen für Kernenergie und erneuerbare Energien wie Solar- und Windkraft allerdings erheblich.

      Kernenergie ist hier aktuell die einzige Technologie, die nicht von Fördermechanismen profitiert. Im Unterschied zu Solar- und Windkraft operieren die Kernkraftwerke also seit ihrer Inbetriebnahme weitgehend eigenständig ohne direkte staatliche Subventionen für den laufenden Betrieb. Mit einer Aufhebung des Technologieverbotes werden seitens Politik wichtige Signale ausgesendet, die den Stellenwert der bestehenden Anlagen stärken und die bestehenden Diskriminierungen im Vergleich zu Solar- und Windkraftwerken ansatzweise etwas zu lindern vermögen.

      Für den Langzeitbetrieb der Schweizer Kernkraftwerke werden auch in Zukunft Fachkräfte im Bereich Kerntechnik benötigt. Die Betreiber unterstützen die Ausbildung im nuklearen Bereich in der Schweiz und bieten etwa Praktika an, um neue Mitarbeitende zu gewinnen. Trotzdem ist die Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Fachkräften aktuell eine Herausforderung. Die Streichung des Technologieverbotes wird die Attraktivität des Kernenergiesektors wieder erhöhen und die Ausbildung sowie den Erhalt von Wissen und Experten fördern, was gerade auch dem Langzeitbetrieb der bestehenden Anlagen zugutekommt.

        Die Schweizer Industrie ist auf eine stabile, planbare und bezahlbare Energieversorgung angewiesen. Kernkraftwerke liefern grundlastfähigen Strom, unabhängig von den Wetterbedingungen und tragen damit wesentlich zur Versorgungssicherheit bei. Die Gestehungskosten für Strom aus Schweizer Kernkraftwerken liegen zwischen 4 und 5,5 Rappen pro Kilowattstunde (kWh), was Kernenergie zu einer der kostengünstigsten Stromerzeugungsmethoden insbesondere für die Schweizer Wirtschaft macht. Kernenergie ist folglich ein Standortvorteil der hiesigen Wirtschaft. Bereits 2015 quantifizierte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) die Kosten für einen länger andauernden Stromausfall auf über 100 Milliarden Schweizer Franken.

        Der Erläuterungsbericht zum Gegenvorschlag erwähnt zum Stand der kleinen, modularen Reaktoren (SMRs) und der Mikroreaktoren richtigerweise, dass diese auch energieintensive Industrien in Zukunft mit klimafreundlichem Strom und Wärme versorgen können. Im Oktober 2024 hat beispielsweise das amerikanische Technologieunternehmen Google eine Partnerschaft mit dem US-amerikanischen Unternehmen Kairos Power angekündigt, welches die Entwicklung solcher Reaktoren vorantreibt. Google beabsichtigt mit dieser Partnerschaft, seine Rechenzentren und KI-Operationen zukünftig unabhängig mit klimafreundlicher Kernenergie versorgen zu können. Eine Aufhebung des Technologieverbotes würde solche Partnerschaften auch in der Schweiz entsprechend ermöglichen.

          Elf Länder der Europäischen Union haben sich unlängst zu einer nuklearen Allianz zusammengeschlossen, die gemeinsam die Rahmenbedingungen für die Kernkraft in Europa verbessern will. In einer am 18. Februar 2025 gemeinsam veröffentlichten Erklärung betonte die Allianz insbesondere die stabilisierende Wirkung der Kernkraftwerke auf das europäische Stromnetz. Die negativen Auswirkungen des deutschen Atomausstiegs auf die europäische Netzstabilität wurden von mehreren Nachbarländern in der Vergangenheit scharf kritisiert. Weltweit haben sich im Rahmen der Klimakonferenz in Dubai im Jahr 2023 ähnliche Initiativen, wie die europäische Nuklearallianz, gebildet. Länder, die den künftigen Einsatz von Kernkraft verbieten, gehören inzwischen, gerade in Europa, zunehmend zu einer Minderheit.

          Im Februar 2025 hat das spanische Parlament (Kongress und Senat) beschlossen, die Regierung aufzufordern, den Atomausstieg Spaniens zu überdenken und sich für den Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke einzusetzen. Ein fortschreitender Ausstieg aus der Kernenergie birgt entsprechende aussenpolitische Risiken für die Schweiz. In der Europäischen Union sind die Mehrheit der Mitglieder der Kernkraft gegenüber aufgeschlossen. Im Rahmen eines angestrebten Stromabkommens wird eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Strombereich angestrebt. Eine Aufhebung des Technologieverbotes würde diese Zusammenarbeit entsprechend erleichtern.

            Einleitend gilt hier festzuhalten, dass der Ausstiegsentscheid aus der Kernkraft in der Schweiz explizit nicht die Kernenergieforschung miteinschloss. Gleichsam konnte aber über die letzten Jahre festgestellt werden, dass die entsprechenden Ausgaben für nukleare Forschung sanken und ganze Forschungsvorhaben zurückgestellt werden mussten. Dadurch litt die Ausbildung des akademischen Nachwuchses und auch die Ausbildung von Fachkräften stark. Mit einer Aufhebung des Technologieverbotes wird gleichsam ein wichtiges Zeichen an die nukleare Forschung in der Schweiz gesendet. Im Erläuterungsbericht zum Gegenvorschlag fand leider keine Erwähnung, dass die Schweiz in letzter Zeit vermehrt erfolgreich nukleare Startup-Firmen anziehen konnte. Ein wesentlicher Standortvorteil waren hierbei die hier ansässigen Forschungsinstitutionen (etwa das Paul Scherrer Institut PSI oder die Europäische Organisation für Kernforschung CERN). Sollte das Technologieverbot aufgehoben werden, kann davon ausgegangen werden, dass die Schweiz noch einmal an Attraktivität für solche Firmen gewinnt.

            Im Herbst 2024 haben Novartis Pharma AG, das Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV) und das Nuklearforum Schweiz ein Memorandum of Understanding (MoU) zur Förderung der Nuklearmedizin in der Schweiz abgeschlossen. Diese Partnerschaft beinhaltet auch das gemeinsame Hinwirken auf eine inländische Produktion von Radionukliden, die in der Krebstherapie Anwendung finden. Eine Aufhebung des Technologieverbotes würde solche Initiativen klarerweise begünstigen und langfristig festigen.

              Wie der Erläuterungsbericht richterweise festhält, bedürfen grosse Infrastrukturprojekte eines langen Planungs- und Bauhorizontes. Dies gilt nicht nur spezifisch für Kernkraftwerke. So vergingen beispielsweise bei der Realisierung der neuen Alpen-Transversalen (NEAT) von den ersten Konzepten bis zur eigentlichen Einweihung 60 Jahre (davon 20 Jahre Bauzeit). Die durchschnittliche Bauzeit eines Reaktors der Generation III/III+ liegt in Westeuropa in jüngerer Vergangenheit bei etwa fünfzehn Jahren. Mit der Aufhebung des Technologieverbotes wird also ein wichtiges Signal für künftige Planungssicherheit geschaffen. Dies ist bei Infrastrukturvorhaben solcher Grössenordnung zwingend notwendig.

                Mit der Aufhebung des Verbots eine Rahmenbewilligung neuer Kernkraftwerke in der Schweiz zu beantragen, ist kein Blanko-Check für den Bau eines neuen Kernkraftwerks bei einer Bewilligung verbunden. Vielmehr erhält der Souverän sein Recht zurück, auch über eine Rahmenbewilligung für ein konkretes Projekt eines neuen Kernkraftwerks entscheiden zu können. Gleichzeitig erhält das Volk somit auch sein Recht zurück zwischen dem Langzeitbetrieb bestehender Kernkraftwerke und dem Bau eines neuen Kernkraftwerks entscheiden zu können. Diese Wahlfreiheit ist dem Stimmvolk mit dem Verbot ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein neues Kernkraftwerk einreichen zu dürfen, entzogen worden. Die Aufhebung des Verbots zur Einreichung eines Gesuchs wäre somit auch ein Akt zur Stärkung der direkten Demokratie.

                https://www.nuklearforum.ch